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   OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06   

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https://dejure.org/2006,7218
OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06 (https://dejure.org/2006,7218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2006 - 9 U 56/06 (https://dejure.org/2006,7218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 9 U 56/06 (https://dejure.org/2006,7218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 233 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an einer durch einen Defekt seines Faxgeräts verursachten Fristversäumung

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 § 520
    Wiedereinsetzung bei Störung des Faxgerätes bei Einreichung eines fristwahrenden Schriftsatz am letzten Tag der Frist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis durch Telefaxdefekt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung bei einer durch einen Defekt des Telefaxgerätes des Prozessbevollmächtigten hervorgerufenen Fristversäumnis; Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätze im Telefaxverkehr dem zuständigen Gericht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 371/97

    Zumutbare Maßnahmen zur Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen nämlich auch fristgebundene Schriftsätze im Telefaxverkehr dem zuständigen Gericht übermittelt werden (BayObLG NJW-RR 1998, 418 mit Verweis auf BGH NJW 1993, 3141 und 1995, 1431).

    Der Klägervertreter hätte jedoch - auch schon im Vorfeld der Störung des Faxgerätes - alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, damit die bereits fertiggestellte Berufungsbegründung das Gericht noch am 24.4.2006 erreichte (BGH VersR 1997, 84; BayObLG NJW-RR 1998, 418).

  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen nämlich auch fristgebundene Schriftsätze im Telefaxverkehr dem zuständigen Gericht übermittelt werden (BayObLG NJW-RR 1998, 418 mit Verweis auf BGH NJW 1993, 3141 und 1995, 1431).
  • BGH, 04.10.1982 - II ZB 9/82

    Büroversehen - Unaufklärbarkeit - Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06
    Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707).
  • BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06
    Der Klägervertreter hätte jedoch - auch schon im Vorfeld der Störung des Faxgerätes - alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, damit die bereits fertiggestellte Berufungsbegründung das Gericht noch am 24.4.2006 erreichte (BGH VersR 1997, 84; BayObLG NJW-RR 1998, 418).
  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen nämlich auch fristgebundene Schriftsätze im Telefaxverkehr dem zuständigen Gericht übermittelt werden (BayObLG NJW-RR 1998, 418 mit Verweis auf BGH NJW 1993, 3141 und 1995, 1431).
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06
    Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707).
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06
    Letzteres gilt um so mehr, als bei Ausnutzung von Fristen bis zum letzten Tag erhöhte Sorgfaltspflichten des Rechtsmittelführers bzw. seines Vertreters begründet werden (Büttner Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2. Auflage, § 7 Rn 48 - mit Verweis auf BGH NJW 1992, 244).
  • LSG Bayern, 26.09.2006 - L 7 B 431/06

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Säumnis der

    Hat er dies nicht getan, kann wegen einer durch einen Defekt seines Faxgerätes hervorgerufenen Fristversäumnis keine Wiedereinsetzung gewährt werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2006 - 9 U 56/06).
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